Ärztetag in Stuttgart: Weit reichende Beschlüsse

Der achte Baden-Württembergische Ärztetag hat am Wochenende in Stuttgart für die Umsetzung der vom Deutschen Ärztetag beschlossenen neuen (Muster-) Weiterbildungsordnung votiert. Die grundlegende Novellierung (die alte Weiterbildungsordnung datiert von 1992) zielt auf eine Vereinfachung, eine transparente Struktur und mehr Flexibilität: Die Zahl der Gebiete und der Bezeichnungen wurde reduziert. Statt der bisher fünf Qualifikationsebenen (Gebiet, Schwerpunkt, Zusatzbezeichnung, fakultative Weitebildung, Fachkunde) wird es künftig nur noch drei Ebenen geben (Gebiet, Schwerpunkt, Zusatzweiterbildung). Dr. Ulrike Wahl, Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg, sieht in der Deregulierung "eine wichtige Entscheidung für künftige Mediziner-Generationen". Auch die Patienten profitieren nach den Worten der Kammerpräsidentin, denn die einzelnen Facharztbezeichnungen und Zusatzweiterbildungen wurden dem Versorgungsbedarf besser angepasst.

Ebenfalls verabschiedet wurde die Einführung einer Fortbildungsordnung. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz unterliegt die Pflicht-Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten neuen Regelungen, die eine Definition von Fortbildungs-Zielen, -Inhalten und -Methoden sowie deren Anerkennung im Rahmen einer Satzung notwendig machte. Diese Fortbildungsordnung ermöglicht auch den Übergang des Modellversuchs der Ärztekammer zum freiwilligen Fortbildungszertifikat in den Regelbetrieb: Seit dem Start des Modellprojekts am 1. Januar 2002 wurde bei der Landesärztekammer für knapp 33.000 Veranstaltungen die Anerkennung auf das Fortbildungszertifikat beantragt. Die Anzahl der angemeldeten Veranstaltungen hat sich allein binnen zwei Jahren verfünffacht; waren es im Januar 2002 noch 444, waren es im Januar 2003 bereits 1.460 und im Januar 2004 beachtliche 2.346 Veranstaltungen. 1.102.490 Teilnehmer- und 71.577 Arzt im Praktikum-Bescheinigungen sind in dieser Zeit ausgestellt worden.

Im Hinblick auf die Behandlung von Patienten lehnte der Baden-Württembergische Ärztetag die vom Gesetzgeber eingeführte generelle Herausnahme von nicht verschreibungspflichtigen Präparaten aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung ab. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, eine sogenannte Positivliste zu erstellen, auf der auch die wirksamen frei verkäuflichen Präparate enthalten sind.

Stand: 03.07.2004

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letzte Änderung am 03.07.2004