Geplantes Präventionsgesetz bindet Ärzte zu wenig ein

Mit der "Jugendgesundheit" beschäftigte sich heute die multidisziplinäre Präventionskonferenz der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Dazu Dr. Gisela Dahl, Präventionsbeauftragte der Landesärztekammer Baden-Württemberg: "Die Präventionskonferenz versteht sich als Arbeitstreffen von Vertretern verschiedenster Institutionen, deren Ziel es ist, sich gemeinsam und synergistisch für die Jugendgesundheit aktiv einzusetzen." Die Konferenz diente nach den Worten von Frau Dr. Dahl auch dazu, ein landesweites Aktionsprogramm zur Förderung der Gesundheit von Jugendlichen zu erarbeiten und anzustoßen.

So haben sich die Teilnehmer aus Ärzteschaft, Wissenschaft, Krankenkassen, Landeselternbeirat, Lehrerschaft, Gesundheitsämtern und Politik über zahlreiche Aspekte der Förderung von Kinder- und Jugendgesundheit ausgetauscht, unter anderem durch vorbeugende Impfungen, Prävention in der Ernährung oder Förderung der körperlich-sportlichen Aktivität.

Breiten Raum nahm die Diskussion über das geplante Präventionsgesetz ein, das nach Auffassung der Politik einen Beitrag dazu leisten soll, die Gesundheit der Bevölkerung zu stärken und der Entwicklung gesundheitlicher Risiken vorzubeugen. Die dazu erforderlichen Mittel im Umfang von insgesamt 250 Mio. Euro pro Jahr sollen von der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung aufgebracht werden. Auf Landes- und kommunaler Ebene sollen Gelder in die gesundheitsgerechte Gestaltung von Kindergärten, Schulen, Betrieben sowie in die Betreuung älterer Menschen fließen. Darüber hinaus wird den Sozialversicherungen auch weiterhin die Möglichkeit eingeräumt, individuelle Leistungen zur Verhaltensänderung sowie Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung anzubieten.
Kritisiert wurde von Teilnehmern der Präventionskonferenz, dass die Entscheidung über die Verwendung der Gelder, die durch das Präventionsgesetz zur Verfügung stehen werden, weitgehend den Sozialversicherungen und den Gebietskörperschaften überlassen wird - eine inhaltliche und strukturelle Mitwirkung der Ärzteschaft ist bislang nicht vorgesehen. Es wird daher befürchtet, dass die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen als unerwünschte Nebenwirkung zur Folge haben, dass sich die Gebietskörperschaften weiter aus der Finanzierung gesundheitsfördernder Strukturen zurückziehen.

Die Präventionskonferenz ergab unter anderem, dass die bisherigen Erfahrungen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Durchführung primärpräventiver Angebote, die sich an den einzelnen Versicherten richten, kaum zielgruppenspezifisch genutzt werden. Entgegen der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers werden durch sie sozial schlechter gestellte Bevölkerungsgruppen kaum erreicht. Auch nach dem geplanten Präventionsgesetz ist für sie weder eine Ankoppelung an eine ärztliche Beratung oder Empfehlung, noch eine Überprüfung ihrer gesundheitlichen Ergebnisse vorgesehen.

Abschließend forderte Frau Dr. Dahl, die bestehenden Strukturen zur Krankheitsfrüherkennung bei Kindern und Jugendlichen durch den Gesetzgeber weiter zu stärken und mit den Angeboten der Krankenversicherung zur Primärprävention zu verzahnen. "Damit werden Ärzte in die Lage versetzt, Eltern und ihre Kinder nicht nur im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen eingehend zu beraten, sondern sie darüber hinaus auch an qualitätsgesicherte Gruppenangebote weiterzuleiten", so die Präventionsbeauftragte der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

Stand: 20.10.2004

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letzte Änderung am 20.10.2004