Ärztliche Körperschaften begrüßen Protestmaßnahmen

Gemeinsame Pressemitteilung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Stuttgart, den 13. Dezember 2005 "Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte werden eine weitere Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen nicht hinnehmen. Im Gegenteil muss jetzt endlich Schluss sein mit der Politik gnadenloser Kostendämpfung auf dem Rücken der Ärzteschaft." Mit diesen Worten erklären sich die ärztlichen Körperschaften in Baden-Württemberg solidarisch mit den heutigen Protestmaßnahmen ihrer Mitglieder, zu denen zahlreiche ärztliche Verbände und Organisationen aufgerufen hatten.

Der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer, betont: "Auslöser für die Proteste sind die unzumutbaren Rahmenbedingungen, mit denen die Vertragsärzte und Psychotherapeuten existenziell bedroht werden. Schon heute werden rund 30 Prozent unserer Leistungen nicht vergütet – im zweiten Quartal 2005 waren das in Baden-Württemberg 170 Millionen Euro, die für erbrachte Leistungen nicht von den Krankenkassen bezahlt worden sind. Ein weiterer Faktor ist die ausufernde Bürokratie, die immer mehr Zeit für die Behandlung der Patienten frisst und die Freude am Arztberuf nimmt. Durch den sich abzeichnenden Ärztemangel ist die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung unserer Patienten sowohl mit Haus- als auch mit Fachärzten ernsthaft gefährdet." Die Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. med. Ulrike Wahl, ergänzt: "Ärztinnen und Ärzte fordern von der Politik adäquate Rahmenbedingungen für ihren Beruf. Die staatlich verordnete Zuteilungsmedizin muss ein Ende haben, sonst führen Praxispleiten zu Versorgungslücken, die auch die Patienten bedrohen."

Die Körperschaften sind auch weiterhin zu einem konstruktiven Dialog mit der Politik bereit. Sie verstehen aber den Unmut der Ärzteschaft in Klinik und Praxis und unterstützen inhaltlich voll die jetzt erhobenen Forderungen.

Stand: 13.12.2005

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letzte Änderung am 13.12.2005