Neue Berufsordnung in Kraft getreten

Landesärztekammer Baden-Württemberg eröffnet Ärztinnen und Ärzten neue Möglichkeiten der Berufsausübung und Kooperation

Die Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte regelt die Grundsätze der ärztlichen Berufsausübung. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz waren Änderungen dieser Satzung erforderlich geworden, die das baden-württembergische Ärzteparlament im vergangenen Herbst beschlossen hat. Die wichtigsten Neuregelungen der zum 1. Februar 2005 in Kraft getretenen Satzungsnovelle:

  • Ärztinnen und Ärzte können jetzt in weit größerem Maß als bisher miteinander kooperieren und Leistungen auch außerhalb der eigenen Praxisräumlichkeiten erbringen.
  • Die strikte Bindung an einen Praxissitz wird aufgegeben: Tätigkeiten eines Arztes an bis zu zwei weiteren Orten sind zulässig, wenn eine ordnungsgemäße Versorgung der Patienten gewährleistet ist.
  • Die bisherige Regelung, nur einer Berufsausübungsgemeinschaft angehören zu dürfen, wird aufgegeben: Ärzte-Kooperationen dürfen nun, ggf. beschränkt auf einzelne Leistungen, auch überörtlich gebildet werden. Es muss dabei allerdings die eigenverantwortliche, medizinisch unabhängige Berufsausübung sowie die freie Arztwahl für den Patienten gewährleistet sein.
  • Ärztinnen und Ärzte aus einem anderen Fachgebiet können in einer Praxis angestellt werden. Hiervon erhofft man sich besonders in Arztpraxen neue Arbeitsplätze für junge Ärztinnen und Ärzte.

Teilweise können diese neuen Regelungen von Vertragsärztinnen und -ärzten nur eingeschränkt angewandt werden, da sie derzeit noch nicht in allen Punkten mit dem Vertragsarztrecht kompatibel sind.

Stand: 01.02.2005

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letzte Änderung am 01.02.2005