Landesärztekammer Baden-Württemberg: Influenzaschutzimpfung ist (über-)lebenswichtig!

Die Ärztinnen und Ärzte im Südwesten begrüßen und unterstützen die Impfaktion des Sozialministeriums. Gerade vor dem Hintergrund der Vogelgrippegefahr sollten sich in diesem Jahr möglichst alle Menschen in den nächsten Wochen gegen Influenza impfen lassen.

Stuttgart, 20. September 2005. In jedem Jahrhundert gibt es weltweit Grippe-Pandemien mit einem neuartigen, bis dahin unbekannten Influenzavirus. Bei einem neuen Virus besitzt der Mensch keinerlei Schutz durch Antikörper. Deshalb forderte die letzte Welle dieser Art weltweit etwa eine Million Menschenleben. Sie liegt jedoch fast 40 Jahre zurück, und seither blieben Influenza-Pandemien aus. "Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die nächste Pandemie ausbricht", so Dr. Ulrike Wahl, Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg. "Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich Ministerpräsident und Sozialminister mit Nachdruck für die Grippeschutzimpfung einsetzen und mit gutem Beispiel vorangehen. Die Ärztinnen und Ärzte im Land sind jederzeit ansprechbar, wenn es um den Influenza-Impfschutz geht.", kommentiert Dr. Wahl den heutigen Auftakt der baden-württembergische Impfkampagne. Denn die Virusgrippe durch Influenzaviren ist eine sehr schwere Infektionskrankheit, die lebensbedrohlich sein kann und als die am meisten unterschätzte Viruserkrankung in Europa gilt. "Wirksame und gut verträgliche Impfstoffe bieten Schutz", bringt es Dr. Ulrike Wahl auf den Punkt.

Derzeit besteht die Gefahr, dass sich das menschliche Influenzavirus aus Europa mit dem Vogelgrippevirus aus Asien zu einem neuen Virus verbinden kann, das – zumindest theoretisch – beim Menschen eine ähnlich hohe Sterblichkeitsrate auslösen könnte wie die Vogelgrippe. Zwar schützen die erhältlichen Influenzaimpfstoffe zur Vorbeugung der menschlichen Grippe nicht vor der Vogelgrippe beziehungsweise vor einem neuen Pandemievirus. Wenn das Vogelgrippevirus jedoch auf einen an Influenza A Erkranken trifft, kann es durch Verschmelzen der beiden Viruszellkerne zu einer Neumutation eines hochgefährlichen und sehr ansteckungsfähigen Virus kommen, was dann zu einer weltweiten Erkrankung, einer Pandemie, führen kann. "Die Influenzaimpfung kann eine gleichzeitige Infektion mit menschlichen und tierischen Influenza-Viren verhindern und dadurch die Entwicklung eines neuen Virus unterbinden", erläutert Dr. Gisela Dahl, Präventionsbeauftragte der Landesärztekammer, die Zusammenhänge.

Die Grippeschutzimpfung erfolgt bei allen hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzten, auch Betriebsärzte können die Impfung anbieten. Für gesetzlich krankenversicherte Personen ist die Impfung kosten- und zuzahlungsfrei. Die Impfung sollte auf jeden Fall im Impfausweis eingetragen werden. Der Impfschutz ist in acht bis zehn Tagen aufgebaut, er hält mindestens sechs Monate vor. Die Impfung soll nicht bei akuter fieberhafter Erkrankung erfolgen, ein länger bestehender Husten oder Schnupfen ist kein Hinderungsgrund. "Die Impfung sollte in den nächsten drei bis vier Wochen erfolgen, insbesondere bei gefährdeten Personen", so Dr. Ulrike Wahl. – Besonders gefährdet durch Influenza sind Personen mit bestimmten Grundleiden. Dazu gehören:

  • chronische Lungenkrankheiten wie Asthma oder chronische Bronchitis
  • Herzkrankheiten mit Neigung zur Herzinsuffizienz
  • chronische Nierenleiden
  • Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) und andere Stoffwechselerkrankungen
  • chronische Anämien (Mangel an roten Blutkörperchen)
  • angeborene und erworbene Immundefekte
  • Patienten mit Organtransplantationen oder bestimmten Tumorleiden
  • Menschen, denen die Milz entfernt wurde

"Auch Kinder sollten im Hinblick auf mögliche Pandemien in diesem Jahr geimpft werden, vor allem, weil das kindliche Immunsystem durch das neue unbekannte Virus besonders gefährdet ist.", betont Dr. Gisela Dahl. Und weiter: "Für Menschen ab 65 Jahren gibt es eine besondere Form der Impfung, die die Ausbildung von Antikörpern verstärkt anregt, da in diesem Alter die körpereigene Abwehr etwas langsamer reagiert."

Stand: 20.09.2005

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letzte Änderung am 20.09.2005