Arzneimittelspargesetz (AVWG) ist gegen die Interessen der Patienten und der Ärzte

Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und der Landesärztekammer Baden-Württemberg (LÄK BW)

Stuttgart, 20. Januar 2006 – Die ärztlichen Körperschaften in Baden-Württemberg lehnen das am Freitag vom Bundestag verabschiedete Arzneimittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) entschieden ab. "Dieses Gesetz trägt den Unfrieden in die Arztpraxen", kommentiert der 1. Vorsitzende der KV Baden-Württemberg, Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer, und fügt hinzu: "Jetzt gilt es, zunächst die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen, um zu verhindern, dass die Ärzte und Patienten die Leidtragenden dieser verfehlten Gesetzgebung sind."

Mit der fünften Neuregelung in der Arzneimittelgesetzgebung seit 2001 in Folge hat der Deutsche Bundestag am 17. Februar 2006 das AVWG verabschiedet. Dr. med. Ulrike Wahl, Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg, weist auf die Belastung für das Arzt-Patienten-Verhältnis hin: "Unsere Patienten haben ein Anrecht auf eine wissenschaftlich untermauerte Behandlung, die ihren Preis hat. Tritt das AVWG in Kraft, werden die Patienten verunsichert sein, ob ihr Arzt noch auf ihrer Seite steht. Wir lehnen daher das AVWG und seine Billigmedizin strikt ab."

Dr. Hoffmann-Goldmayer und Dr. Wahl bedauern, dass alle sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene im Vorfeld geführten Gespräche mit den verantwortlichen Politikern ungehört verhallt sind. Ärzte hatten in der jüngsten Vergangenheit gerade bei ihren Protestaktionen auf die fatalen Folgen einer derartigen Gesetzgebung hingewiesen und unmissverständlich klar gemacht, dass sie diese nicht tragen werden: "Das AVWG ist – auch mit der Möglichkeit einer auf regionaler Ebene eingeräumten Ersatzregelung – eine Zumutung für Patienten und Ärzte. Wir werden uns keine neue Hürden bei der Patientenversorgung aufbürden lassen", konstatieren beide abschließend.

Stand: 20.02.2006

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letzte Änderung am 20.02.2006