Einführung und Aufgaben der Transplantationsbeauftragten: Beteiligte und Betroffene begrüßen Gesetzesänderung

Landesärztekammer-Präsidentin Dr. Ulrike Wahl: Finanzierung durch Krankenkassen muss sichergestellt sein / Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz: Beauftrage sind große Chance, Zahl der Organspenden zu steigern

Stuttgart, den 20.2.2006. Die rund 140 Krankenhäuser im Land, die über Intensivbetten verfügen, müssen künftig so genannte Transplantationsbeauftragte einsetzen. Der Landtag hatte Anfang des Monats eine entsprechende Änderung des Landeskrankenhausgesetzes verabschiedet. Heute (20. Februar 2006) stellten erstmals Vertreter aus Politik, der Ärztekammer, der Deutschen Stiftung Organtransplantation, der Selbsthilfe und bereits eingesetzte Transplantationsbeauftragte die Arbeit der neuen Beauftragten vor.

"Wir müssen alles dafür tun, dass die Zahl der Organspenden weiter steigt und die Menschen, die oft verzweifelt auf ein Organ warten, gerettet werden können. In anderen Bundesländern arbeiten Transplantationsbeauftragte bereits erfolgreich. Das macht uns großen Mut, dass auch hier im Land die Zahl der Organspenden zunimmt, wenn die Transplantationsbeauftragten an den Krankenhäusern installiert sind und die Krankenhausleitungen sowie das medizinische und pflegerische Personal im Krankenhaus bei dem wichtigen Anliegen der Organspende unterstützen können", sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz. "Ich vertraue dabei der Selbstverwaltung auf Bundesebene, dass sie ihren entsprechenden Pflichten aus dem Transplantationsgesetz auch künftig nachkommt und die erforderlichen Mittel hierfür bereitstellt", sagte die Ministerin weiter.

Die Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrike Wahl, begrüßte die Gesetzesinitiative des Landes zum Transplantationsbeauftragten: "Organspende ist eine Gemeinschaftsaufgabe und aller Anstrengungen wert." Sie gab allerdings zu bedenken, dass die ärztliche Arbeitskraft nicht beliebig vermehrbar sei: "Damit sich mit der Einführung von Transplantationsbeauftragten die Arbeitssituation der ohnehin überlasteten Krankenhausärzte nicht noch weiter verschärft, ist es unumgänglich, dass die personellen Mehrkosten von den Kassen ersetzt werden. Solange die zusätzlich notwendigen Stellen mangels Finanzierung nicht geschaffen werden, besteht die Gefahr, dass die Tätigkeit der Transplantationsbeauftragten zu Lasten der regulären Patientenversorgung geht."

"Wir sind überzeugt davon, dass wir durch die Benennung von Transplantationsbeauftragten in allen Kliniken eine höhere Sensibilität und Bereitschaft für die Organspende erreichen können“, sagte Professor Dr. Werner Lauchart, Geschäftsführender Arzt der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in der Region Baden-Württemberg. Durch ein gezieltes Ausbildungsprogramm der DSO würden die Transplantationsbeauftragten auf ihre Tätigkeit vorbereitet, ergänzte Lauchart. „Wir freuen uns auf eine kollegiale Zusammenarbeit mit den Transplantationsbeauftragten. Sie sind für uns die ersten Ansprechpartner im Falle einer Organspende", erklärte der Mediziner. 

Die Notlage vieler schwerst kranker Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, schilderte Jutta Riemer von der Selbsthilfe Lebertransplantierter Deutschland e.V. Jeder vierte bis fünfte Patient der auf eine Leber warte, versterbe, weil nicht rechtzeitig ein Organ für ihn erhältlich sei. Patienten, die auf eine Niere warteten, müssten mit einer mehr als fünfjährigen Wartezeit rechnen. "Umso mehr Hoffnung setzen wir Patienten nun in die neue Regelung. Sie wird mit notwendigen flankierenden Maßnahmen sicher weiter zur Steigerung der Organspendezahlen im Land beitragen und damit vielen Patienten auf der Warteliste neue Hoffnung geben", sagte Riemer.

Dr. Richard Spoerri und Dr. Heide-Rose Bleier nehmen an der Fürst-Stirum Klinik in Bruchsal und am Städtischen Klinikum Karlsruhe bereits Aufgaben wahr, die die jetzt gesetzlich vorgeschriebenen Transplantationsbeauftragten erfüllen sollen. Spoerri betonte in Stuttgart besonders die Vorarbeiten, die geleistet werden müssen, um innerhalb von Krankenhäusern ein positives Klima gegenüber der Organspende zu bereiten: "Um Organspenden zu ermöglichen, war es erforderlich, im Laufe der Jahre sowohl im Pflege-, wie auch im ärztlichen Bereich zum Thema Organspende aufzuklären und die aktuellen Erkenntnisse organisatorisch umzusetzen. Diese kontinuierliche und für alle Berufsgruppen transparent gemachte Arbeit führte letztendlich dazu, dass sich auf jeder Ebene eine positive Einstellung zur Organspende entwickeln konnte", sagte Spoerri.

Dr. Heide-Rose Bleier vom Städtischen Klinikum Karlsruhe betonte besonders die Rolle des behandelnden Arztes vor einer möglichen Organentnahme bei einem hirntoten Spender: "Im ärztlich-therapeutischen Denken und Handeln muss sich die Sensibilität entwickeln, zu erkennen, wann eine Wendung in einem Krankheitsverlauf oder -geschehen eingetreten ist, die eine Heilung oder ein Weiterleben ausschließt", erklärte Bleier. Im Falle einer Organentnahme nach Eintritt des Hirntods werde nach einem Handlungsschema verfahren, das die persönliche familiäre Situation des Patienten berücksichtigt und in Abstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben durch organisatorische Gegebenheiten der Klinik bestimmt sei. 

Informationen für die Redaktion: 

Angelehnt an den bundesweiten Trend hat sich auch die Organspendesituation in Baden-Württemberg im Jahr 2005 leicht verbessert. 138 Menschen spendeten nach ihrem Tod ihre Organe (Jahr 2004: 128). Insgesamt wurden 431 Organe* gespendet (2004: 416) und 486 Transplantationen* durchgeführt (2004: 422). Dennoch liegt das Bundesland mit 13 Organspendern pro eine Million Einwohner unter dem Bundesdurchschnitt von 15 Organspendern pro eine Million Einwohner.

(* vorläufige Zahlen 2/2006)

Transplantationsbeauftragte - die Pflicht der Krankenhäuser
Stellungnahme von Dr. med. Ulrike Wahl, Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes
Am 1. Februar 2006 vom Landtag beschlossen, ist die Änderung nach der Veröffentlichung am 17. Februar 2006 rechtsgültig geworden /Auszug aus dem Gesetzblatt

 

 

 

Stand: 20.02.2006

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letzte Änderung am 20.02.2006