Rettungsdienst künftig ohne niedergelassene Ärzte?

Standesorganisationen kündigen Vergütungsregelung für notärztliche Tätigkeit von niedergelassenen Ärzten

Stuttgart, 11.01.2007. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg haben die Vergütungsregelung für den Rettungsdienst gekündigt. Vorausgegangen waren erfolglose Verhandlungen mit den Kostenträgern über eine angemessene Vergütung der niedergelassenen Ärzte, die sich freiwillig am Rettungsdienst beteiligen. Die Kostenträger hatten eine Anpassung der seit mehr als 13 Jahren nahezu unveränderten Vergütung für die notärztliche Tätigkeit von niedergelassenen Ärzten im Rettungsdienst abgelehnt.

Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Rettungsdienstgesetzes Baden-Württemberg sind die Krankenhausträger im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, Ärzte gegen Kostenausgleich zur Verfügung zu stellen. Die Mitwirkung der niedergelassenen Ärzte am Rettungsdienst geschieht auf freiwilliger Basis, ist aber gerade in dünnbesiedelten Regionen unverzichtbar, um die Notfallversorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Stand: 11.01.2007

Zurück

letzte Änderung am 11.01.2007