Hoppe: Bund muss einheitliches Rauchverbot in der Gastronomie durchsetzen

Beschäftigte in der Gastronomie haben das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz

Die Bundesärztekammer sieht den Bund in der Pflicht, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auch in gastronomischen Betrieben durchzusetzen. „Die eine Million Beschäftigten in der Gastronomie haben das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Bundesgesetzgeber hat es in der Hand, hier für klare Verhältnisse zu sorgen“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe anlässlich der heutigen Beratung im Bundestag über den Gesetzentwurf der Grünen zur Verankerung eines umfassenden Schutzes vor Passivrauchen im Arbeitsschutzgesetz. Die Bundesärztekammer begrüße ausdrücklich den Vorstoß der Grünen, ein konsequentes Rauchverbot in allen Betrieben einschließlich der Gastronomie gesetzlich zu verankern.

„Die Ausnahmeregelung in der Arbeitsstättenverordnung für Betriebe mit Publikumsverkehr widerspricht den Anforderungen eines umfassenden Gesundheitsschutzes der Beschäftigten. Vor allem die Mitarbeiter in der Gastronomie sind viel stärker als andere Arbeitnehmer den Schadstoffen des Tabakrauchs ausgesetzt. Deshalb darf es hier keine Ausnahmeregelungen geben“, so Hoppe. Notwendig sei ein bundesweit einheitliches und ausnahmsloses Rauchverbot in allen Betrieben. „Einen Flickenteppich unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen in den Ländern darf es nicht länger geben“, sagte der Ärztepräsident. Nur ein umfassendes Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen diene dem Gesundheitsschutz und Rechtsfrieden.

„Die Bundesregierung braucht nur einen Blick über den Rhein zu werfen. In Frankreich ist das vollständige Rauchverbot in der Gastronomie ein durchschlagender Erfolg. Die durch Tabakrauch bedingten Gesundheitsbeschwerden der Gastronomiemitarbeiter sind deutlich zurückgegangen. Über 80 Prozent der Bevölkerung bewerten das Rauchverbot positiv. Das müsste doch auch der Bundesregierung die Angst vor einer konsequenten Entscheidung nehmen“, sagte Hoppe.

Stand: 26.03.2009

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letzte Änderung am 26.03.2009