Neuerscheinung: Influenzapandemie - Risikomanagement in Arztpraxen

Eine gemeinsame Empfehlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundesärztekammer und der BGW

Experten sind sich sicher, dass eine Influenzapandemie kommen wird, es ist nur nicht bekannt, wann sie ausbricht. Deswegen appelliert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) an alle Nationen, sich schon jetzt auf eine Influenzapandemie vorzubereiten. Auch die Ärzteschaft hat sich bereits erklärt, ihren Beitrag zu leisten. 

Die Pandemiebeauftragten der Landesärztekammern haben deswegen die Bundesärztekammern gebeten, zusammen mit der der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ein Konzept zum Risikomanagement in Arztpraxen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu verfassen. Der Nationale Pandemieplan sieht bei einer Influenzapandemie in der Phase vier bis sechs vor, die Versorgung von Influenzapatienten möglichst lange ambulant durchzuführen. Gleichzeitig soll eine frühzeitige Übernahme von Patienten aus der stationären Behandlung in den ambulanten Bereich erfolgen. Den Arztpraxen, insbesondere den allgemeinärztlichen, internistischen, HNO-ärztlichen und pädiatrischen Praxen kommt daher in der Pandemie-Planung eine wesentliche Rolle zu. Dies gilt jedoch auch für die nicht primär betroffenen Praxen anderer Fachdisziplinen. Alle Arztpraxen sind daher gehalten, sich bereits in der interpandemischen Phase durch einen praxisinternen Notfallplan auf den Pandemiefall vorzubereiten. Der Praxisinhaber muss für den Pandemiefall regeln, wer, was, wann, womit und wie lange zu tun hat.

Hilfreich hierbei sind eine sehr gut strukturierte Checkliste, ein Organigramm und Muster "Ergänzung zum Hygieneplan" etc., die der Broschüre beigelegt sind.

Der praxisinterne Pandemieplan soll helfen:

  • die Verantwortlichkeiten,
  • die räumlichen und/oder zeitlichen Patientenlenkung, 
  • die Kommunikationswege nach außen, 
  • die zusätzlichen hygienischen, diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, 
  • die Maßnahmen des Arbeitsschutzes, 
  • die interpandemische Bevorratung und 
  • die Patienteninformation

festzulegen.

Diese Handlungsanleitung berücksichtigt die Vorgaben des Nationalen Pandemieplanes sowie die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, der Biostoffverordnung, des Arbeitsschutzgesetzes und der Technischen Regel "TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege". 

Der Notfallplan "Risikomanagement in Arztpraxen" kann auch für andere epidemische Ereignisse oder bei einem bioterroristischen Angriff mit biotechnologisch veränderten hochpathogenen Viren auf die Bevölkerung genutzt werden. 

Diese Broschüre ist bei der BGW in Druckform und als PDF-Version kostenlos zu erhalten

Die Betriebsärzte können im Rahmen ihrer Betreuung von Arztpraxen auf diese Broschüre hinweisen bzw. zur Verfügung stellen.

Stand: 06.04.2009

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letzte Änderung am 06.04.2009