Erwerb des Fortbildungszertifikats: Schon 14 500 Anträge positiv beschieden

Weit über 17 000 Anträge sind bei der Landesärztekammer eingegangen / Nur wenige Ärzte sind ihrer Nachweispflicht nicht nachgekommen

Weit über 17.000 Anträge auf den Erwerb des Fortbildungszertifikates sind bei der Landesärztekammer eingegangen, mehr als 14.500 Anträge sind inzwischen abschließend positiv beschieden worden. Dies gab Dr. Klaus Baier, Vorsitzender des Fortbildungsausschusses, bei der Vertreterversammlung der Landesärztekammer am 18. Juli 2009 bekannt.

Wie Dr. Baier berichtete, wurde das Gros der Anträge von Vertragsärzten gestellt. Nach dem Willen des Gesetzgebers mussten am 30. Juni 2009 alle Vertragsärzte, die am 30. Juni 2004 bereits zugelassen waren, erstmals ihren Fortbildungsnachweis gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung erbringen. Wieviele von den 17 000 Ärzten, die ihren Antrag eingereicht haben von dieser Frist betroffen sind, sei für die Kammer nicht erkennbar. Angesichts der Gesamtzahl der Anträge sei jedoch davon auszugehen, dass nur wenige Ärzte ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. 

Insgesamt hat die Kammer Baiers Worten zufolge sehr früh mit der Information und Mobilisierung der Vertragsärzte begonnen, um den gesetzlich drohenden Gebührenabschlag zu verhindern. Bereits Ende 2007 seien fast 20.000 Ärzte angeschrieben und auf die notwendigen und zeitgerechten Schritte hingewiesen worden. Kontinuierlich sei im Ärzteblatt, auf der Homepage und über die Ärztenews dazu aufgerufen worden, das Zertifikat rechtzeitig zu beantragen.

Der Landesärztekammer liege viel daran, ihren Mitgliedern die gesetzlich verordnete Fortbildungs- Nachweispflicht so weit wie möglich zu erleichtern und auf der anderen Seite die Kosten dieses enormen Verwaltungsaufwandes für die Kammer so gering wie möglich zu halten. Die Fortbildungskonten, die auf der Homepage der Landesärztekammer als schnellster und umkompliziertester Weg zum Fortbildungszertifikat eingerichtet worden sind, seien ein guter Beitrag hierfür. Das Angebot wird rege genutzt und erspart im Vergleich zum papiergebundenen Verfahren sehr viel Verwaltungsaufwand.

Ende nächsten Jahres steht die Frist für den gesetzlich vorgeschriebenen erstmaligen Fortbildungsnachweis für Fachärzte im Krankenhaus an, es sei mit ca. 18.000 Anträgen zu rechnen. Dr. Baier ist zuversichtlich, dass die Kammer mit ihrer jetzigen Erfahrung und jetzigem technischem Knowhow dieser Frist gelassen entgegensehen kann.

Stand: 20.07.2009

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letzte Änderung am 20.07.2009