Hepatitis-B-Infektionen durch unzureichende / unzulässige Handhabung von Lanzinierungsgeräten

Das Baden-Württembergische Ministerium für Arbeit und Soziales weist darauf hin, dass die britische Arzneimittelbehörde MHRA bei Patienten mit Blutglucoseüberwachung über Hepatitis-B-Infektionen berichtet, die auf Kreuzkontaminationen infolge unzureichender/unzulässiger Handhabung von Lanzinierungsgeräten zurückzuführen sind. 

Die in Rede stehenden Geräte sind in der Regel von den Herstellern zur Wiederverwendung am selben Patienten unter Verwendung von zur einmaligen Anwendung vorgesehenen Lanzetten bestimmt. Die Praxis in Großbritannien in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zeigt, dass diese Instrumente unter Verwendung jeweils neuer Lanzetten an mehreren Patienten zur Anwendung kommen. Die o. g. Infektionsgefährdung ist bedingt durch potenzielle Blutkontamination der Kappe des Lanzinierungsgerätes, wenn diese nicht ausgetauscht wird.

Laut MRHA gibt es bereits Lanzinierungsgeräte, die vom Hersteller zur Anwendung an mehreren Patienten bestimmt sind unter der Voraussetzung, dass die Kappe nach jeder Anwendung durch eine neue ersetzt wird. Aus diesem Anlass weist das Ministerium für Arbeit und Soziales darauf hin, dass bei der Verwendung von Lanzinierungsgeräten unbedingt die Anweisungen des jeweiligen Herstellers zu befolgen sind, um eine Patientengefährdung auszuschließen.

Stand: 12.02.2010

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letzte Änderung am 12.02.2010