Vergütungsregelung gekündigt

Rettungsdienst künftig ohne niedergelassene Ärzte?

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg und die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg haben die Vergütungsregelung für den Rettungsdienst mit Wirkung zum 30. September 2010 gekündigt. 

Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 des Rettungsdienstgesetzes Baden-Württemberg sind die Krankenhausträger verpflichtet, Ärzte gegen Kostenausgleich zur Verfügung zu stellen. Die Mitwirkung der niedergelassenen Ärzte am Rettungsdienst geschieht auf freiwilliger Basis, ist aber gerade in dünn besiedelten Regionen unverzichtbar, um die Notfallversorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten.

Stand: 16.06.2010

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letzte Änderung am 16.06.2010