"Für ausreichende Finanzierung im Gesundheitswesen sorgen"

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat am vergangenen Freitag (20. Juli) die pauschalierten Vorwürfe des GKV-Spitzenverbandes zur Mengenausweitung von Operationen entschieden zurückgewiesen. Die komplexe und immer ausdifferenziertere medizinische Entwicklung führe unabhängig von der Altersentwicklung der Bevölkerung zu häufigeren Eingriffen, so die Südwest-Delegierten.

"Die Landesärztekammer wird sich aber nicht einer kritischen Betrachtung von Verfehlungen entziehen, wenn es entsprechend konkrete Hinweise gibt. Auch wird für den Krankenhausbereich zu bedenken gegeben, dass durch die fehlende Gegenfinanzierung von Tariferhöhungen und Sachkostensteigerungen Fehlanreize bei der Indikationsstellung grundsätzlich entstehen können. In der Medizin sind Entscheidungen häufig über einen Abwägungsprozess zu treffen. Mit Sorge wird beobachtet, dass ökonomische Gründe diesen Entscheidungsprozess beeinflussen könnten", heißt es in der Entschließung der Vertreterversammlung. Die Landesärztekammer forderte daher den GKV-Spitzenverband auf, sich mit einer ausreichenden Finanzierung des Gesundheitswesens zu beschäftigen, statt unbewiesene Behauptungen zu verlautbaren.

Tarifabschlüsse im Krankenhaussektor
In einer weiteren Entschließung missbilligt die Landesärztekammer Baden-Württemberg, dass Tarifabschlüsse im Krankenhaussektor seitens der kommunalen Krankenhausträger zum Anlass genommen werden für Kündigungen und Abteilungsschließungen. Die Gestaltung der Krankenhausstruktur sollte sich ausschließlich an dem medizinischen Bedarf orientieren, forderte die Vertreterversammlung. Zudem wurde der Gesetzgeber aufgefordert, ausreichend finanzielle Mittel für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen, um insbesondere die Schließung von Krankenhausabteilungen und Kündigungen zu verhindern.

Nationaler Krebsplan
Die Delegierten lehnten die im Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Empfehlungen des Nationalen Krebsplans (Krebsplan-Umsetzungsgesetz) vorgesehene Schaffung des „Gläsernen Krebspatienten“ mit unzureichend bestimmter Zweckbestimmung einer Datenverarbeitung auf Bundesebene ab.

Ärztliche Weiterbildung
Mit zwei Runden der Evaluation der Weiterbildung hatten die Ärztekammern Impulse erhalten, um Strukturen und Prozesse in der Weiterbildung zu überdenken und zu optimieren. Vor diesem Hintergrund diskutierte die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg  beispielsweise über die Schaffung eines Weiterbildungskatasters, die Befristung bzw. Regelüberprüfung von Weiterbildungsbefugnissen, die Flexibilisierung der Weiterbildung in Teilzeit sowie die Frage einer Pflicht-Weiterbildung im ambulanten Bereich. Der Kammervorstand wurde beauftragt, ein Konzept zur Verbesserung der Strukturqualität der ärztlichen Weiterbildung zu erarbeiten, über das sich die Vertreterversammlung eine Meinung bilden will. Im Hinblick auf eine Überprüfung der Weiterbildungsbefugnis sollen andere Lösungen als die zeitliche Befristung gefunden werden.

Weitere Themen
Weiterhin befasste sich die Vertreterversammlung mit der Elektronischen Gesundheitskarte, der Notarzt-Vergütung und mangelnden Sprachkenntnissen von ausländischen Ärztinnen und Ärzten.

Alle Entschließungen im Volltext - einschließlich Begründungen - sind über die Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg abrufbar.

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letzte Änderung am 23.07.2012