Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters der Bezirksärztekammer Südbaden zur Wahl der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und zum Deutschen Ärztetag

Wahl der Vertreter/innen aus Südbaden zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Die Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg werden von den Vertreterversammlungen der vier Bezirksärztekammern gewählt (Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. 11. 2013 – Ärzteblatt Baden-Württemberg 2013, S. 554 ff.). Die aus der Kammerwahl 2014 hervorgehende Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südbaden wird am 07. 02. 2015 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten. In dieser Sitzung werden 21 Vertreter/innen für die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg gewählt sowie die Ersatzpersonen festgestellt. Als Landesvertreter/in kann jede/r Wahlberechtigte gewählt werden. Er/Sie braucht nicht als Bezirksvertreter/in, weder im Wahlkreis noch im Wahlbezirk, gewählt zu sein.

Die Wahlvorschläge sind spätestens bis Freitag, den 30. Januar 2015, 18.00 Uhr, bei dem Bezirkswahleiter der Bezirksärztekammer Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, im Original, als Telefax, als Fotokopie oder als E-Mail einzureichen.

Die einzelnen Bewerber/innen müssen durchlaufende Ziffern erhalten. § 15 Abs. 3, 4 und 6 der Wahlordnung findet entsprechende Anwendung (Inhalt und Form der Wahlvorschläge). Ein Bewerber darf jeweils nur auf einem Wahlvorschlag benannt sein. Der Wahlvorschlag muss mindestens fünf Namen mehr enthalten als Landesvertreter/innen zu wählen sind. Die Zahl der zusätzlichen Namen ist jedoch auf zehn begrenzt. Den Wahlvorschlägen sind Erklärungen der Bewerber/innen beizufügen, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen (vgl. i. e. § 15 Abs. 4 der Wahlordnung).

Wahl der Delegierten aus Südbaden zum Deutschen Ärztetag


Die Vertreter der Landesärztekammer Baden-Württemberg zum Deutschen Ärztetag werden ebenfalls von den Mitgliedern der Vertreterversammlungen der vier Bezirksärztekammern gewählt. Die aus der Kammerwahl 2014 hervorgehende Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südbaden wird am 07. 02. 2015 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten. In dieser Sitzung werden 7 Vertreter/innen der Bezirksärztekammer Südbaden zum Deutschen Ärztetag sowie Ersatzpersonen in ausreichender Zahl gewählt.

Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis Freitag, den 30. Januar 2015, 24.00 Uhr, bei dem Bezirkswahleiter der Bezirksärztekammer Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, eingereicht werden. Die Wahlvorschläge zur Wahl der Delegierten aus Südbaden zum Deutschen Ärztetag können n u r schriftlich eingereicht werden.

Die Wahlvorschläge dürfen nur Bewerber/innen enthalten, die nach § 11 Abs. 1 der Wahlordnung wählbar sind. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Bezirksärztekammer Südbaden. Jeder Wahlvorschlag soll mindestens fünf Namen mehr enthalten als Vertreter/innen zu wählen sind. Die Zahl der zusätzlichen Namen ist jedoch auf zehn begrenzt. Auf § 15 Abs. 6 wird verwiesen. Den Wahlvorschlägen sind Erklärungen der Bewerber/innen beizufügen, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen.

Verspätet eingegangene Wahlvorschläge für die Wahlen zur Landesärztekammer und zum Deutschen Ärztetag müssen zurückgewiesen werden. Im Einzelnen wird auf die Fassung der Bekanntmachung vom 22. 11. 2013 – Ärzteblatt Baden-Württemberg 2013, S. 554 ff., verwiesen. Vordrucke für die Wahlvorschläge können beim Bezirkswahlleiter angefordert werden.

Dr. jur. Ungewitter
Bezirkswahlleiter

letzte Änderung am 01.12.2014