Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters der Bezirksärztekammer Nordbaden zur Wahl der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und zum Deutschen Ärztetag

Wahl der Vertreter/innen aus Nordbaden zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg


Die Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg werden von den Vertreterversammlungen der vier Bezirksärztekammern gewählt (§§ 26-33 Wahlordnung BW). Die aus der Kammerwahl 2014 hervorgehende Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Nordbaden wird am Samstag, 7. Februar 2015, zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten. In dieser Sitzung (Wahlversammlung) werden 26 Vertreter/innen für die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg gewählt sowie die Ersatzpersonen festgestellt (ÄBW 07/2014, S. 307). Als Landesvertreter/in kann jede/r Wahlberechtigte gewählt werden. Er/sie braucht nicht als Bezirksvertreter/in, weder im Wahlkreis noch im Wahlbezirk, gewählt zu sein.

Die Wahlvorschläge sind spätestens bis 18:00 Uhr des Freitags der vorhergehenden Woche, in der die konstituierende Vertreterversammlung stattfindet, bei dem Bezirkswahlleiter im Original, als Telefax, als Fotokopie oder als E-Mail einzureichen (§ 28 WO). Die Wahlvorschläge müssen also spätestens am Freitag, 30. Januar 2015, 18.00 Uhr beim Bezirkswahlleiter der Bezirksärztekammer Nordbaden, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, eingereicht sein.

Die einzelnen Bewerber müssen durchlaufende Ziffern erhalten (§ 28 Abs. 1 Satz 2 WO). Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 WO findet § 15 Abs. 3, 4 und 6 entsprechende Anwendung (Inhalt und Form der Wahlvorschläge). Gemäß § 28 Abs. 3 WO muss der Wahlvorschlag mindestens fünf Namen mehr enthalten, als Landesvertreter zu wählen sind. Die Zahl der zusätzlichen Namen ist jedoch auf 10 begrenzt. Den Wahlvorschlägen sind Erklärungen der Bewerber/innen beizufügen, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen. Ein Bewerber darf jeweils nur auf einem Wahlvorschlag benannt sein.


Wahl der Delegierten aus Nordbaden zum Deutschen Ärztetag


Die Vertreter der Landesärztekammer Baden-Württemberg zum Deutschen Ärztetag werden entsprechend §§ 34 ff. WO ebenfalls von den Vertreterversammlungen der vier Bezirksärztekammern gewählt. Die aus der Kammerwahl 2014 hervorgehende Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Nordbaden wird am 7. Februar 2015 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammentreten. In dieser Sitzung (Wahlversammlung) werden gemäß Beschluss des Landeswahlausschusses 9 Delegierte der Bezirksärztekammer Nordbaden zum Deutschen Ärztetag gewählt sowie die Ersatzpersonen festgestellt.

Die Wahlvorschläge für die Bereiche der Bezirksärztekammern sind schriftlich, spätestens eine Woche vor der konstituierenden Vertreterversammlung bei dem Bezirkswahlleiter einzureichen (§ 36 Abs. 1 Satz 1 WO). Die schriftlichen Wahlvorschläge für die Delegierten zum Deutschen Ärztetag müssen demnach am Freitag, 30. Januar 2015, 24.00 Uhr bei dem Bezirkswahlleiter der Bezirksärztekammer Nordbaden, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, eingereicht sein.

Die Wahlvorschläge dürfen gemäß § 36 Abs. 1 S. 2 WO nur Bewerber/innen enthalten, die nach § 11 Abs. 1 wählbar sind. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Bezirksärztekammer Nordbaden. Jeder Wahlvorschlag soll mindestens fünf Namen mehr enthalten als Vertreter für den Bereich der Bezirksärztekammer Nordbaden zu wählen sind. Die Zahl der zusätzlichen Namen ist jedoch auf 10 begrenzt. Im Einzelnen sind im Wahlvorschlag zur Person eines Bewerbers/einer Bewerberin die in § 15 Abs. 6 WO vorgeschriebenen Angaben aufzunehmen. Den Wahlvorschlägen sind Erklärungen der Bewerber beizufügen, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen.

Ergänzend wird auf die Bekanntmachung der Neufassung der Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 22. November 2013 (ÄBW 2013, S. 554) verwiesen.

Buhr
Bezirkswahlleiter

letzte Änderung am 01.12.2014

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

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