Aufgaben und Mitgliederservice
-
Meldebogen der Bezirksärztekammer Nordbaden
Gemäß Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg ist jedes Kammermitglied verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Beginn seiner beruflichen Tätigkeit in Baden-Württemberg bei der für seinen Tätigkeitsort zuständigen Bezirksärztekammer anzumelden. Dasselbe gilt für Kammermitglieder, die ohne Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit hier wohnen. Verwenden Sie dazu den Meldebogen. › Weiterlesen
-
Benötigen Sie einen neuen Arztausweis?
Der Arztausweis wird seit einigen Jahren im Scheckkartenformat ausgestellt. Er ist fälschungssicher und wird mit einem speziellen Logo versehen. › Weiterlesen
-
Anforderung von Adressetiketten zu Fortbildungszwecken
Für zehn Cent (zzgl. 19% MwSt.) das Stück können Veranstalter von ärztlichen Fortbildungen bei den jeweiligen Bezirksärztekammern Adressetiketten anfordern. Die Datensätze dürfen jedoch weder kopiert noch gespeichert werden. › Weiterlesen
-
Notfalldienstordnung der Bezirksärztekammer Nordbaden
Angehängt ist die Neufassung vom 9. Januar 2013. › Weiterlesen
-
Ombudsmann
Ombudspersonen gegen Ausbeutung der Arbeitskraft und Überlastung von Ärztinnen und Ärzten › Weiterlesen
-
Antrag auf Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis der Bezirksärztekammer NB