Benötigen Sie einen neuen Arztausweis?

Der Arztausweis wird seit einigen Jahren im Scheckkartenformat ausgestellt. Er ist fälschungssicher und wird mit einem speziellen Logo versehen. Anders als der sogenannte Elektronische Heilberufsausweis, den es in Baden-Württemberg (noch) nicht gibt, dient der Arztausweis lediglich dem Nachweis der Kammermitgliedschaft und hat keine elektronische Funktion.

Übrigens: Durch den aufgedruckten Barcode brauchen Sie bei Fortbildungen keine Etiketten mit Ihren Fortbildungsnummern dabei zu haben, sondern Sie lassen einfach Ihren Arztausweis einscannen. Das ist mittlerweile gängige Praxis und wird bei zahlreichen Veranstaltungen angeboten.

Wie kommen Sie an einen neuen Arztausweis?

Beantragen Sie den Arztausweis gleich mit unserem Formular. Dieses können Sie per E-Mail, Fax oder Post an die zuständige Bezirksärztekammer senden. Am besten fügen Sie gleich ein aktuelles Foto als E-Mail-Anhang bzw. dem Brief bei. Innerhalb ungefähr drei Wochen wird Ihnen dann der neue Arztausweis per Einschreiben zugeschickt. Dieser ist fünf Jahre lang ab Ausstellung gültig.

letzte Änderung am 07.02.2014

teaser Ärztekammer im Blick 2014

Auf 24 Seiten informiert die Broschüre über ausgewählte Ereignisse und Aktivitäten im Zeitraum 2013 bis 2014.

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