Hygienebeauftragter Arzt
Ende Juli 2012 ist in Baden-Württemberg die „Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen“ (MedHygVO) in Kraft getreten. Die neue Verordnung gilt nicht nur für Krankenhäuser, sondern auch für Einrichtungen für Ambulantes Operieren, Vorsorge-, Rehabilitations- und Dialyse-Einrichtungen, Tageskliniken und Arztpraxen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. Allerdings sind Arztpraxen, in den invasive Eingriffe vorgenommen werden, im Gegensatz zu den anderen genannten Einrichtungen nicht verpflichtet, eine hygienebeauftragte Ärztin oder hygienebeauftragten Arzt zu bestellen.
Für die hygienebeauftragte Ärztin bzw. den hygienebeauftragten Arzt wird keine Facharztqualifikation vorausgesetzt. Es genügt der Nachweis einer zweijährigen Berufserfahrung und der Nachweis über die Teilnahme an einer 40-stündigen Fortbildung zum Erwerb der Qualifikation "Hygienebeauftragter Arzt". Diese Qualifikation wird in Baden-Württemberg auch von den vier Bezirksärztekammern angeboten:
Bezirksärztekammer Südwürttemberg:
09. bis 11. Januar und 30. Januar bis 01. Februar 2015
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg:
keine Termine
Bezirksärztekammer Nordbaden:
26.01. - 30.01.2015
04.05. - 08.05.2015
Bezirksärztekammer Südbaden:
Onlinekurs ab 01. November 2014
maximale Teilnehmerzahl: ca. 50
Kursgebühr: 500,– bis 600,– Euro
Weitere Informationen über Veranstaltungsort, Programm etc. erhalten Sie bei den Fortbildungsabteilungen der jeweiligen Bezirksärztekammer:
Bezirksärztekammer |
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg: |
Bezirksärztekammer Nordbaden: |
Bezirksärztekammer Südbaden: |
Fortbildungsbeauftragte Sekretariat: |
Sandra Kotzur |
Fortbildungsreferentin Sekretariat: |
Dr. med. Angela Mack-Hennes Sigrid Kienzler Michaela Behrens Eva Rutz |
letzte Änderung am 22.05.2014