Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gem. § 18a Abs. 2 RöV
Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt.
Termin: |
Dienstag, 10. März 2015 |
Uhrzeit: | 11.00 Uhr s.t., Ende ca. 19.00 Uhr |
Kursort: | Landesärztekammer Baden-Württemberg, großer Sitzungssaal, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch |
Seminarziel: | Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (Der Kurs ist gem. § 18 a Abs. 2 RöV) |
Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Regierungspräsidim Tübingen als zuständiger Stelle anerkannt.
Kursinhalte:
- Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Normen
- Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken
- Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie
- Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung Diagnostische Referenzwerte
- Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung
- Leitlinien der Bundesärztekammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität
- Was ist neu in der digitalen Welt
- Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung
- Repetitorium
- Abschlusstestat für RöV
Kursleitung: PD Dr. Hans Hawighorst
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der Gebühreneinzug von 100 Euro erfolgt vor Ort in bar. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
Auskunft:
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Ärztliche Stelle
Frau Fehrs
Tel. 0711/76989-67
Fax: 0711-76989-75
E-Mail
letzte Änderung am 02.12.2014