Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 2015
Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten auf bekannte Weise besorgniserregend. Um wieder mehr Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung geschlossen.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang be-schlossen, Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Seminarprogramm anzubieten, welches in 13 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die
Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich.
Termin: |
Samstag, 14. März 2015 |
Leitung: | Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Vogt |
Ort: | Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen |
Gebühr: | 50,-- Euro |
Punkte: | Beantragt |
Auskunft: | Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Tel: (0 71 21)9 17-24 15 oder -24 16 Fax: (0 71 21)9 17-24 00 |
Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50% erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.
letzte Änderung am 23.07.2014