Unbürokratische Umschreibung von VERAH® auf NäPa

Im neuen EBM steht bundesweit ein extrabudgetäres Vergütungsvolumen für den hausärztlichen Sektor bereit, das an Leistungen von Nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen (NäPa) gekoppelt ist; in Baden-Württemberg beträgt diese Honorarsumme nach vorsichtigen Schätzungen bis zu 13 Millionen Euro. Von der Förderung profitieren große Versorgerpraxen mit mehr als 860 Behandlungsfällen pro Quartal.

In den letzten Jahren wurden in Baden-Württemberg fast 2000 Medizinische Fachangestellte vom Deutschen Hausärzteverband mit einem Curriculum zu „Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis“ (VERAH®) fortgebildet, deren Qualifikation und Tätigkeitsspektrum in großen Teilen dem von Nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen entspricht. Die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesärztekammer in Baden-Württemberg haben in den letzten Wochen intensiv geprüft, ob die VERAH®-Qualifikation für die NäPa-Qualifikation als gleichwertig anzuerkennen ist und somit die Vorgaben von Anlage 8 des Bundesmantelvertrages für Ärzte erfüllt werden können.

Klar war bislang nur, dass VERAHs®, die ihre Qualifikation ab 2015 erwerben, zur Erlangung der NäPa-Qualifikation ein Zusatzmodul erfüllen sowie eine Lernerfolgskontrolle der Landesärztekammer absolvieren müssen.

Für VERAHs®, die ihre Fortbildung bis Ende 2014 absolvieren, hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg jetzt eine bundesweit einmalige Übergangsregelung geschaffen: Demnach werden sie ohne weitere Prüfung der NäPa gleichgestellt und – ohne weitere Voraussetzungen nachzuweisen und ohne eine Lernerfolgskontrolle zu absolvieren – in Nicht-ärztliche Praxisassistentinnen umgeschrieben. Die Umschreibung erfolgt auf Antrag (und gegen Gebühr) für VERAHs® aus allen Landesteilen durch die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg (Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart) über folgendes Formular.

Achtung - Anträge auf Umschreibung müssen nicht bis zum 31.12.2014 eingegangen sein!

Weitere Informationen finden Sie hier

letzte Änderung am 18.12.2014

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