Brustimplantate

Risiken bei Medizinprodukten

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt seit Januar 2012 allen Patientinnen mit PIP- bzw. Rofil-Brustimplantaten, dass die Implantate als Vorsichtsmaßnahme entfernt werden sollten. Inzwischen sind die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg mit denjenigen Ärzten und Einrichtungen in Kontakt getreten, von denen bekannt ist, dass sie die betreffenden Produkte bezogen haben. Darüber hinaus bittet das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren alle Ärzte und Einrichtungen, insbesondere diejenigen, die ggf. von den Regierungspräsidien noch nicht kontaktiert wurden, Kontakt zu den betroffenen Patientinnen aufnehmen und sowohl die Zahl der genannten Produkte, die implantiert wurden, als auch die Zahl der davon betroffenen Patientinnen dem zuständigen Regierungsprasidium mitzuteilen.Ebenso sollen Ärztinnen und Ärzte die Regierungspräsidien über die seit Bekanntwerden der Risikomeldungen getroffenen Maßnahmen informieren. Das Ministerium hat zudem darauf hingewiesen, dass die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung eine Meldeverpflichtung für (Beinahe-)Vorkommnisse (in diesem Falle beispielsweise Rissbildungen der Implantate, Austreten von Silikon oder Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit den Brustimplantaten) gegenüber dem BfArM enthält.

Weitere Infos: www.bfarm.de

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letzte Änderung am 20.01.2012