Risiken bei Medizinprodukten, hier PIP-Brustimplantate

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat darauf hingewiesen, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 23.12.2011 eine Empfehlung ausgesprochen hatte, wonach sich Patientinnen, denen Brustimplantate der Firma Poly Implant Prothese (PIP) beziehungsweise mit diesen identische Produkte „M-Implants“ des Herstellers Rofil Medical Nederland B.V. vom Arzt auf mögliche Rissbildungen der Implantate hin untersuchen lassen sollten, um anschließend über jeweils geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung entscheiden zu können.

Weiter schreibt das Ministerium am 11. Januar 2012:

"Aufgrund in den letzten Tagen zunehmend eingehenden Mitteilungen von Ärzten, Fachgesellschaften und Kliniken hat das BfArM diese Risikobewertung von PIP- bzw. Rofil-Brustimplantaten erweitert. Diese Mitteilungen sagen aus, dass Silikon auch aus solchen Implantaten vermehrt und im Zeitverlauf zunehmend austreten (‚ausschwitzen’) kann, bei denen keine Rissbildung vorliegt. Das BfArM empfiehlt daher, dass die betroffenen Implantate als Vorsichtsmaßnahme entfernt werden sollten. Wie dringend eine Entnahme im Einzelfall ist, hängt wesentlich davon ab, wie lange die Patientin das Implantat bereits trägt. Dies sollte deshalb vor jeder Operation zwischen Arzt und Patientin besprochen werden. Aktuelle Informationen sind auf der Homepage des BfArM zugänglich: www.bfarm.de

Das BfArM hat die Obersten Landesgesundheitsbehörden gebeten, mitzuteilen, wie viele der Implantate verwendet wurden. Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg sind bereits mit denjenigen Ärzten und Einrichtungen in Kontakt getreten, von denen bekannt ist, dass sie die betreffenden Produkte bezogen haben.

Mittlerweile hat sich aber herausgestellt, dass weitere Produkte an Kunden vertrieben wurden, die auf den bisher vorliegenden Listen nicht aufgeführt sind. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren bittet Sie daher, Ihre Mitglieder über den aktuellen Sachstand zu informieren und darauf hinzuweisen, dass die Ärzte und Einrichtungen Kontakt zu den betroffenen Patientinnen aufnehmen und die Zahl der genannten Produkte, die implantiert wurden, dem zuständigen Regierungsprasidium mitteilen sollen."

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg bittet die Ärztinnen und Ärzte um Beachtung.

Die Kontaktdaten der Regierungspräsidien lauten:

Regierungspräsidium Freiburg
79083 Freiburg i. Br.
Telefon: 0761/208-0, Telefax: 0761/208-394200 und 208-4799
E-mail: poststelle@rpf.bwl.de

Regierungsprasidium Karsruhe
76247 Karlsruhe
Telefon: 0721/926-0, Fax: 0721/926-6211 und 0721-933-40220
E-mail: poststelle@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Telefon: 0711/904-0, Fax: 0711/904-2408 und 904-12090
E-mail: poststelle@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Telefon: 07071/757-0, Telefax: 07071/757-3190 und 757-3627
E-mail: poststelle@rpt.bwl.de

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letzte Änderung am 13.01.2012