Schönheitschirurgische Eingriffe

"Die Ärztekammern haben im Weiterbildungsrecht bereits seit langem die Grundlagen dafür geschaffen, dass nur ausreichend qualifizierte Ärzte sogenannte schönheitschirurgische Eingriffe vornehmen dürfen“, erklärte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery.  Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn hatte im Zusammenhang mit dem Skandal um Billig-Brustimplantate vorgeschlagen, den Begriff der "Schönheitschirurgie" gesetzlich schützen und ins ärztliche Berufsrecht aufnehmen zu lassen.

Der 108. Deutsche Ärztetag 2005 hatte bereits beschlossen, in der Weiterbildungsordnung die Facharztbezeichnung "Plastische Chirurgie" um den Zusatz "Ästhetische" zu erweitern. "Mit dieser Anpassung der Bezeichnung soll nach außen deutlicher gezeigt werden, dass wir eine bundesweit einheitliche Facharztqualifikation zur Ausübung plastisch-ästhetischer Operationen haben", sagte Montgomery. Der Zusatz "Ästhetische Chirurgie" schaffe Transparenz, so dass Patienten besser zwischen hochqualifizierten Fachärzten und selbst ernannten "Schönheitschirurgen" unterscheiden können. Auf dem Kieler Ärztetag im letzten Jahr sei im Rahmen der Novellierung der (Muster-)Berufsordnung klargestellt worden, dass Ärzte, die ohne hinreichende Qualifikation beispielsweise Schönheitsoperationen durchführen, berufswidrig handeln.

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letzte Änderung am 12.01.2012