Vergütungsverhandlungen für notärztlich tätige Nicht-Vertragsärzte bzw. Vertragsärzte gescheitert

Rahmenvereinbarung Rettungsdienst gekündigt

Die Vergütungsvereinbarung für notärztlich tätige Nicht-Vertragsärzte bzw. Vertragsärzte war zum 1. Oktober 2010 gemeinsam von der Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg gekündigt worden. Im Herbst 2011 wurden die Kostenträger von den Vertreterversammlungen der beiden Körperschaften ultimativ aufgefordert, schnellstmöglich eine angemessene Vergütung für die betroffenen Ärzte anzubieten.

Die betreffenden Vergütungsverhandlungen sind am 27. März 2012 endgültig gescheitert. Es wurde daher vereinbart, die der Vergütungsvereinbarung zugrunde liegende Rahmenvereinbarung nach § 10 des Rettungsdienstgesetzes aus dem Jahre 1993 fristgerecht zum 30. Juni 2012 zu kündigen. Zusätzlich wurde zwischen den Vertragsparteien vereinbart, dass die Bestimmungen der bisherigen Rahmenvereinbarung ab 1. Juli 2012 keine Anwendung mehr finden sollen.

Die betroffenen Ärzte werden von der Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung aufgerufen, nunmehr in ihren Bereichsausschüssen ihre weitere Mitwirkung im Rettungsdienst zu thematisieren und von einer angemessenen Vergütung abhängig zu machen. Der Vorstand der Landesärztekammer hält eine Vergütung von mindestens 40,00 Euro pro Stunde für angemessen.


Für Fragen von Ärztinnen und Ärzten sind Hotlines bei der Landesärztekammer (0711-7698999) und bei der Kassenärztlichen Vereinigung (0711/7875-3397 oder E-Mail: abrechnungsberatung@kvbawue.de) eingerichtet worden. Weitere Infos: www.kvbawue.de oder www.aerztekammer-bw.de

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letzte Änderung am 11.04.2012