Kammerpräsident Dr. Clever rügt Beschneidungs-Urteil

Anfang Juli hatte das Kölner Landgerichts erstmals in Deutschland die Beschneidung eines vier Jahre alten Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung gewertet und für strafbar erklärt. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wurde demnach höher als die Religionsfreiheit der Eltern gewertet. Der Bundesverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands empfahl daraufhin seinen Mitgliedern, von rituellen Beschneidungen abzusehen.

Für die Landesärztekammer Baden-Württemberg erklärte Präsident Dr. Ulrich Clever, Ärztinnen und Ärzte seien gut beraten, wenn sie die rituelle Beschneidung von Jungen künftig möglichst hinauszögerten, bis diese in einem entscheidungsfähigen Alter seien. Darüber hinaus bestehe aktuell die Gefahr, dass derartige Eingriffe künftig von Laien vorgenommen würden. Wegen der unter solchen Umständen oft unzureichenden hygienischen Umstände sei mit erheblichen Komplikationen zu rechnen. Das Urteil selbst lehnte Dr. Clever entschieden ab und beklagte eine fehlende Kultursensibilität beim Gericht.

Zurück

letzte Änderung am 05.07.2012