Chefarztverträge

„Die Anbindung der Chefarztvergütung an vorrangig ökonomisch ausgerichtete Zielkriterien birgt Risiken für die Patientenversorgung und widerspricht dem ärztlichen Berufsethos. Wir wollen berufsrechtlich kritische Vorgaben in diesen Verträgen identifizieren und richten deshalb in der Bundesärztekammer in Kooperation mit dem Verband der leitenden Krankenhausärzte eine Kontaktstelle für die Überprüfung von Zielvereinbarungen in Chefarztverträgen ein.“ Das erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, am 2. November 2012 in Berlin.

Die Ärzteschaft hat in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass die ärztliche Arbeit nicht vorrangig von wirtschaftlichen Kriterien geleitet werden darf. Bereits 2002 hat die Bundesärztekammer in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands und dem Marburger Bund die in Vertragsmustern der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgesehenen Empfehlungen für variable Vergütungsbestandteile im Sinne von erfolgsabhängigen Boni-Zahlungen strikt abgelehnt. Dennoch bieten viele Krankenhäuser neu einzustellenden Chefärzten solche Verträge an.

Bundesärztekammer, Verband leitender Krankenhausärzte und Marburger Bund haben in ihrer Stellungnahme Ärztinnen und Ärzten dringend empfohlen, sich im Hinblick auf Verhandlungen über einen Chefarzt-Vertrag und vor seiner Unterzeichnung kompetenten und individuellen rechtlichen Rat durch im ärztlichen Berufs- und Vertragsrecht versierte Juristen einzuholen.

Darüber hinaus hat die Bundesärztekammer im Jahr 2007 im Deutschen Ärzteblatt ein Thesenpapier mit dem Titel "Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit - Umgang mit der Ökonomisierung des Gesundheitswesens - Hinweise und Erläuterungen" veröffentlicht, in dem Fragen zur Zulässigkeit finanzieller Anreize beantwortet werden (http://www.aerzteblatt.de/pdf.asp?id=55880).

Auch der diesjährige Deutsche Ärztetag bekräftigte einstimmig die kritische Haltung der Ärzteschaft gegenüber solchen auf ökonomische Kriterien ausgerichteten Boni-Zahlungen bei Chefarzt-Vergütungen. Der Deutsche Ärztetag forderte die Krankenhausträger auf, rein ökonomisch orientierte Anreizmechanismen zu vermeiden und die berufsrechtlich gebotene ärztliche Unabhängigkeit von medizinischen Entscheidungen nicht zu gefährden.

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letzte Änderung am 02.11.2012