Zu Forderungen nach schärferen gesetzlichen Regelungen bei Fehlverhalten von Ärzten

„Während Krankenkassen und manche Politiker schlagzeilenträchtig schärfere Gesetze gegen korrupte Ärzte fordern, arbeiten wir längst mit Bund und Ländern an wirksamen Lösungen. Dabei kann es aber nicht um ein Gesetz allein gegen Ärzte gehen. Wer Betrug und Fehlverhalten im gesamten Gesundheitswesen wirksam bekämpfen will, der muss auch alle anderen Berufsgruppen – vor allem aber die Geldgeber bei Korruptionsfällen mit einbeziehen. Und auch das Fehlverhalten der Krankenkassen muss auf den Prüfstand, sei es bei fragwürdigen Rabattverträgen, bei sogenannten Abrechnungsoptimierungen oder auch wie jüngst, wenn Schwerkranke aus ihrer Krankenkasse gemobbt werden.

Bei Ärzten wird Korruption schon jetzt berufsrechtlich sanktioniert und auch das sogenannte Kassenarztrecht verbietet solche Vorteilsnahmen klar und eindeutig. Wir vertreten diese Sanktionen ausdrücklich und wünschen uns sogar eine Verschärfung des Ermittlungs- und Sanktionsinstrumentariums. Die Ärzteschaft benötigt mehr Ermittlungskompetenzen, um selbst gegen schwarze Schafe vorgehen und relevante Dokumente und Beweise sicherstellen zu können. Eine weitere Möglichkeit wäre, in Korruptionsfällen schneller die Aberkennung der Kassenzulassung zu ermöglichen. Das hätte im Zweifel mehr Wirkung, als Änderungen im Strafrecht.“

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letzte Änderung am 02.01.2013