Landesregierung fördert Transplantationsbeauftragte

Die Landesregierung will die Transplantationsbeauftragten an den baden-württembergischen Krankenhäusern noch besser qualifizieren und stellt für entsprechende Fortbildungen 300.000 Euro zur Verfügung.

Das im vergangenen Jahr reformierte Transplantationsgesetz schreibt vor, dass die 136 Krankenhäuser im Land, die aufgrund ihrer räumlichen und personellen Ausstattung in der Lage sind, Organentnahmen durchzuführen, besonders qualifizierte Transplantationsbeauftragte benennen müssen. Diese sind für die Festlegung von Zuständigkeiten und Handlungsabläufen in der Vorbereitung und Durchführung von Organspenden sowie die angemessene Begleitung der Angehörigen von Organspendern zuständig. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Krankenhäuser will das Land die Kliniken bei der Umsetzung des Transplantationsgesetzes unterstützen.

Anders als in anderen Bundesländer gab es in Baden-Württemberg bereits vor der Novellierung des Transplantationsgesetzes eine gesetzliche Verpflichtung für die sogenannten Entnahmekrankenhäuser in Baden-Württemberg, Transplantationsbeauftragte zu benennen. Inhalt und Umfang einer entsprechenden Fortbildung waren gesetzlich jedoch nicht festgelegt. In Zukunft werden alle Transplantationsbeauftragten spezielle Fortbildungen absolvieren, deren Inhalte sich an den vielfältigen und komplexen Aufgaben im Zusammenhang mit Organspenden orientieren.

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letzte Änderung am 21.03.2013