Note "gut" für die allgemeinmedizinische Weiterbildung in Baden-Württemberg

Förderung Allgemeinmedizin - erste Evaluationsergebnisse

Seit 2010 wird die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin durch die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenhausgesellschaft finanziell gefördert. Dies soll die Bereitschaft, einen Arzt oder eine Ärztin in Weiterbildung zu beschäftigen sowohl in der Klinik als auch im ambulanten Bereich erhöhen und dazu beitragen, dass die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung eine tariforientierte Bezahlung bekommen. Verbunden damit ist eine Befragung der Weiterzubildenden durch die Landesärztekammer bezüglich der Qualität der Weiterbildung.

Es wurden zwei bundeseinheitliche Fragebögen (A und B) konzipiert. Idealerweise sollte Fragebogen A nach dem stationären Weiterbildungsabschnitt beantwortet werden und Fragebogen B am Ende der Weiterbildung.

Fragebogen A
Im Zeitraum März bis Juni 2013 wurde Fragebogen A an alle 482 im Jahr 2012 geförderten Ärztinnen und Ärzte verschickt. 165 (34%) haben geantwortet und Angaben zu 546 Weiterbildungsabschnitten gemacht (= 3,3 Abschnitte pro Ärztin/Arzt). Im Mittel waren die Ärzte 37,3 und die Ärztinnen 38,3 Jahre alt. Das Geschlechterverhältnis zeigt Abbildung 1. Die Verteilung der Weiterbildungsabschnitte auf die verschiedenen Fachgebiete zeigt Abbildung 2.

Abbildung 1:

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Abbildung 2:

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Für jeden Weiterbildungsabschnitt wurde nach der Zufriedenheit mit der Weiterbildung und der Zufriedenheit mit der Arbeitssituation gefragt. Abbildung 3 zeigt die Bewertung in Schulnoten für die Fachgebiete Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Chirurgie sowie Kinder- und Jugendmedizin (sehr kleine Fallzahl). Insgesamt errechnet sich eine Durchschnittsnote von 2,0. Ärzte bewerteten im Vergleich zu Ärztinnen etwas besser. Die ambulanten Tätigkeitsabschnitte erhielten im Durchschnitt etwas bessere Noten als die stationären Abschnitte.

Abbildung 3:

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Bemerkenswert ist, dass nur 23% der Assistenten bei Antritt eines ambulanten Abschnitts ein strukturierter Weiterbildungsplan vom Befugten ausgehändigt wurde, im stationären Bereich sogar noch etwas seltener. Dies widerspricht klar den Vorgaben der Ärztekammer und der Weiterbildungsordnung; die Aushändigung und Besprechung des Weiterbildungsplans gehört zu den Pflichten der Weiterbilder.

88% der Befragten gaben an, dass sie ein Gehalt von mindestens 3.500 Euro brutto pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung erhielten. Ob in den übrigen Fällen tatsächlich eine zu geringe Vergütung erfolgte oder Missverständnisse bei der Beantwortung der Frage zugrunde liegen, wird derzeit noch eruiert.

Exemplarische Freitext-Antworten sowohl positiver als auch negativer Bewertungen sind in nachstehender Tabelle aufgeführt. Insgesamt überwiegen die positiven Anmerkungen deutlich.

Tabelle:

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Fragebogen B

Im ersten Halbjahr 2013 erhielten 30 Ärztinnen und Ärzte den Fragenbogen B mit der Einladung zum Fachgespräch. Davon haben bis zum Stichtag 16 geantwortet (53%). Auch wenn diese Zahl noch zu gering ist für aussagekräftige Auswertungen, bestätigt sich beispielsweise, dass Ärztinnen eher zu einer Praxisgemeinschaft, einer Anstellung in einer Praxis oder einem MVZ tendieren. Erfreulicherweise können sich drei Ärztinnen und ein Arzt auch eine Tätigkeit in einer Landarztpraxis vorstellen.

Die Evaluation wird kontinuierlich fortgesetzt, sodass immer aussagekräftigere Daten zusammenkommen werden. Insgesamt wird die Weiterbildung in Allgemeinmedizin mit der Note „gut“ bewertet, was ein erfreuliches Ergebnis ist. Deshalb an dieser Stelle ein ausdrückliches Dankeschön an alle Weiterbilder in Baden-Württemberg!

Dr. Manfred Eissler
Facharzt für Allgemeinmedizin in Reutlingen, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg

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letzte Änderung am 17.09.2013