Erschleichen von Fentanyl-Pflastern

Aus gegebenem Anlass weist die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg darauf hin, dass sich ein Ehepaar (geboren 1974 bzw. 1975) aus dem Ostalbkreis unter Vorlage von medizinischen Befunden des drogenabhängigen Mannes (Schmerzsyndrom, Opiatausweis u. ä.) bei verschiedenen niedergelassenen Ärzten in den Kreisen Schwäbisch Hall und Aalen Verschreibungen über Fentanyl-Pflaster erschleicht.

Meistens kommt die Ehefrau in die Praxis und gibt an, dass sie neu zugezogen seien und ihr Mann auf Montage sei, weshalb sie das Rezept abholen möchte. Den Ärzten werden dabei bewusst Parallelverschreibungen verschwiegen. Es steht zu befürchten, dass mit den Pflastern Handel getrieben wird.

Das widerrechtliche Erschleichen der Fentanyl-Rezepte stellt zwar einen Straftatbestand nach dem Betäubungsmittelgesetz dar. Dennoch könnten sich auch Ärztinnen und Ärzte selbst strafbar machen und sich gegebenenfalls staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ausgesetzt sehen.

Wir bitten daher alle Ärztinnen und Ärzte darum, erhöhte Aufmerksamkeit bei der Verschreibung von Fentanyl-Pflastern walten zu lassen und insbesondere keine Verschreibungen ohne vorherige Untersuchung des Patienten vorzunehmen.

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letzte Änderung am 25.09.2013