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E-Zigaretten nicht verharmlosen

"Die gesundheitlichen Auswirkungen von E-Zigaretten sind noch völlig ungeklärt und sollten daher nicht verharmlost werden", sagte Dr. Christoph von Ascheraden, Vorsitzender des Ausschusses Drogen und Sucht der Bundesärztekammer und Präsident der Bezirksärztekammer Südbaden, zu einer entsprechenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm. Dieses hatte entschieden, dass die Werbeaussagen, dass eine E-Zigarette "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette ist" und als "einzigen Schadstoff Nikotin enthält" irreführend und damit unzulässig sind.

Für die E-Zigarette gebe es bisher keine aussagekräftigen Untersuchungen zu den Langzeitfolgen ihrer Inhaltsstoffe auf die Gesundheit ihrer Konsumenten. Ob sie ein Potenzial in der Raucherentwöhnung hat, muss sich erst noch zeigen. Dazu müsste sie aber zunächst als Arzneimittel zugelassen und nur über Apotheken verkauft werden. Ärzte unterstützen Raucher bei der Raucherentwöhnung, viele Ärztekammern bieten hierzu Fortbildungscurricula an. "In der Tabakkontrolle ist in Deutschland noch viel zu tun. Wir brauchen endlich einen umfassenden und bundesweit einheitlichen Schutz vor Passivrauch am Arbeitsplatz einschließlich der Gastronomie und ein umfassendes Tabakwerbeverbot", so Dr. von Ascheraden.

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letzte Änderung am 22.11.2013