Eindeutiges Votum der Vertreterversammlung

Neue Fortbildungsordnung beschlossen

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat am 23. November 2013 die neue Fortbildungsordnung beschlossen, die zum 1. Januar 2014 in Kraft treten wird. Sie wird ab dem Tag des Inkrafttretens auf der Homepage der Landesärztekammer zu finden sein und in der Januarausgabe des Ärzteblattes Baden-Württemberg veröffentlicht.

Mit dieser neuen Fortbildungsordnung wurden weitgehend alle Änderungen der vom 116. Deutschen Ärztetag im Mai 2013 beschlossenen Muster-Fortbildungsordnung in Baden-Württemberg übernommen. Dies sind insbesondere die Pflicht zur Angabe von Interessenskonflikten des Veranstalters, der wissenschaftlichen Leitung und der Referenten, die Aufwertung von wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Vorträgen der Kategorie F mit nunmehr fünf Fortbildungspunkten, die Einführung von zwei neuen Fortbildungskategorien (I und K) und ab 1. Januar 2015 deren Aufwertung bei vollständiger Erfüllung der sogenannten eLearning-Kriterien der Bundesärztekammer sowie die Einführung von Unterbrechungstatbeständen für den fünfjährigen Fortbildungszyklus.

Die Kategorie I umfasst tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahmen und die Kategorie K sogenannte Blended-Learning-Fortbildungsmaßnahmen in Form einer inhaltlich und didaktisch miteinander verzahnten Kombination aus tutoriell unterstützten Online-Lernmodulen und Präsenzveranstaltungen. Die Prüfung der eLearning-Kriterien ist aufwändig, sodass hierfür erst die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Die in der Muster-Fortbildungsordnung vorgesehene maximale Punktzahl von 50 Fortbildungspunkten in fünf Jahren für die Kategorie F wird in Baden-Württemberg erst ab 1. Januar 2019 wirksam.

Die Veranstalter und Kammermitglieder werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Fortbildungsordnung unter dem WebCode 1000 auf der Webseite der Landesärztekammer die an die neue Fortbildungsordnung angepassten Onlineanwendungen und Informationen finden.

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letzte Änderung am 25.11.2013