Fonds für ehemalige Heimkinder

Für ehemalige Heimkinder aus Baden-Württemberg, die zwischen 1949 und 1975 in einer Einrichtung der Erziehungshilfe (Säuglingsheim, Kinderheim, Erziehungsheim,…) waren und noch heute unter dem Erlebten leiden, gibt es eine Anlauf- und Beratungsstelle in Stuttgart. Betroffene müssen sich dort spätestens bis zum 31.12.2014 schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Fax gemeldet haben, wenn sie ihre persönliche Heimzeit und ihre dadurch geprägte Lebensgeschichte aufarbeiten wollen oder Sachleistungen bis zu 10.000 Euro (auch für Therapie) oder Rentenersatzleistungen des Fonds Heimerziehung West in Anspruch nehmen wollen.

Weitere Informationen zum bundesweiten Fonds Heimerziehung, der vom Bund, den westdeutschen Ländern und den Kirchen errichtet wurde, finden sich auch unter http://www.fonds-heimerziehung.de sowie in einem Merkblatt der Anlauf- und Beratungsstelle in Stuttgart.

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letzte Änderung am 11.09.2014