Über 63.000 Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg sind zur Briefwahl aufgerufen

Ärztekammerwahlen beginnen

Über 63.000 Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg sind in den nächsten Wochen aufgerufen, neu über die Zusammensetzung ihrer Standesvertretungen zu bestimmen. Diese Ärztekammerwahlen finden alle vier Jahre statt.

In diesen Zeitraum fällt die sogenannte "Urwahl": Die Mitglieder der vier Bezirksärztekammern in Nordbaden, Nordwürttemberg, Südbaden und Südwürttemberg entscheiden mittels Briefwahl anhand von Kandidatenlisten über die Zusammensetzung ihrer jeweiligen Bezirks-Kammerversammlung.

Die aus dieser Wahl hervorgegangenen Bezirksvertreter werden am 7. Februar 2015 zu ihren konstituierenden Bezirksversammlungen zusammenkommen, um Präsident, Vizepräsident sowie Beisitzer im Bezirksärztekammer-Vorstand zu wählen. Außerdem werden die Bezirksvertreter die Mitglieder von Fachausschüssen bestimmen sowie nach einem festgelegten Schlüssel ihre Delegierten zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer und zum Deutschen Ärztetag wählen.

Zum Abschluss der Ärztekammerwahlen wird am 28. Februar 2015 die konstituierende Vertreterversammlung der Landesärztekammer in Stuttgart zusammentreten, um ihren elfköpfigen Vorstand zu wählen; die dann neu gewählten Präsidenten der Bezirksärztekammern sind satzungsgemäß „geborene“ Mitglieder dieses Gremiums.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist es primäre Aufgabe der Ärztekammer, die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen. Hinzu kommt die Beratung von Politik und Verwaltung, die Förderung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung und die Förderung der ärztlichen Fort- und Weiterbildung. Außerdem ist die Standesvertretung verantwortlich für die Entwicklung und Anwendung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung, die Überwachung der Berufspflichten der Mitglieder, das Einsetzen der Berufsgerichtsbarkeit sowie die Organisation des Ausbildungswesens der Medizinischen Fachangestellten.


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letzte Änderung am 03.11.2014