Seit 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte

Seit 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Gesetzlich krankenversicherte Patienten können nur noch mit der eGK den Arzt oder Psychotherapeuten aufsuchen, die alte Krankenversichertenkarte (KVK) wird nicht mehr akzeptiert.

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat hierzu weiterführende Informationen ausgearbeitet, darunter die wichtigsten Antworten auf zentrale Fragestellungen rund um den Gebrauch der Gesundheitskarte in den Praxen. Ferner ein Patientenhinweisblatt zur eGK, das in deutscher und türkischer Sprache zur Verfügung steht.

Zu den Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

Zurück

letzte Änderung am 01.01.2015