Definition, Abgrenzung, Handlungsstrategien

Videoaufzeichnungen der Fortbildung "Ein Jahr Bundeskinderschutzgesetz - Anwendung für die Ärzteschaft"

Eine Veranstaltung der Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden in Kooperation mit der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe vom 24. Juli 2013

Das seit 01.01.2012 geltende Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) enthält nicht nur Vorschriften zum Kinderschutz im engeren Sinne, sondern bezieht den Begriff "Kinderschutz" auf alles, "was dem Kindeswohl dient und damit auch indirekt die Bedingungen des Aufwachsens für ein Kind oder einen Jugendlichen so verbessert, dass das Risiko für eine spätere Gefährdung möglicherweise reduziert wird".

Für die Ärzteschaft von wesentlicher Bedeutung enthält das BKiSchG einheitliche Regelungen  zur einzelfallbezogenen Zusammenarbeit im Kinderschutz. So werden die Befugnis und die Schwelle beschrieben, an der so genannte  Berufsgeheimnisträger Informationen an das Jugendamt weitergeben dürfen, wenn sie die Beteiligten aus der Familie bei vermuteter Kindeswohlgefährdung nicht dafür gewinnen konnten, von sich aus Hilfen in Anspruch zu nehmen. Erstmals wurde bundesweit gesetzlich geregelt, wann ein Arzt oder eine Ärztin unter Bruch der ärztlichen Schweigepflicht dem Jugendamt über eine Kindeswohlgefährdung Mitteilung machen darf.

Ziel der Fortbildung war, zu diesem Thema umfassend Auskunft zu geben, die bisherigen Erfahrungen und Stolpersteine aus der Praxis aufzunehmen und mit den Teilnehmenden zu reflektieren.
Dazu wurde das Thema aus unterschiedlichen Blickrichtungen beleuchtet.

Nicht alle Vorträge der Fortbildung konnten aufgezeichnet werden.


Begrüßung
Dr. Herbert Zeuner, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Nordbaden
Herr Klaus Stapf, Bürgermeister der Stadt Karlsruhe, Dezernat 5


Kindeswohlgefärdung aus kinderchirurgischer Sicht
Prof. Dr. Peter Schmittenbecher, Direktor der Kinderchirurgischen Klinik, Städtisches Klinikum Karlsruhe


Impulsreferat: Zusammenarbeit mit den Behörden unter besonderer Berücksichtigung der Schweigepflicht
Direktor des Amtsgericht a.D. Reinhold Buhr, Kammeranwalt der Bezirksärztekammer Nordbaden


Angebot der Sozial- und Jugendbehörden der Stadt Karlsruhe:

"Damit der Start gelingt" - Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
Dr. Frauke Zahradnik, Leiterin des Kinderbüros


Die Rolle der "insoweit erfahrenen Fachkraft" im Kinderschutz
Siegfried Mutschler-Firl, Leiter der psychosozialen Fachdienste
 

Bearbeitungsstandards der Sozialen Dienste und Zusammenarbeit bei Kindeswohlgefährdung
Reinhard Niederbühl, Leiter des Sozialen Dienstes

letzte Änderung am 05.03.2014