Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters für den Bereich der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg zur Kammerwahl 2014

Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 der Wahlordnung (WO) wird für je 170 im Bezirk Wahlberechtigte ein Vertreter gewählt. Die Zahl der Wahlberechtigten im Bezirk beträgt 18.080 (Stichtag: 01. April 2014). Damit sind 106 Bezirksvertreter zu wählen.

Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 WO werden davon ein Drittel über Bezirkslisten und zwei Drittel über Kreislisten gewählt. Daher sind 36 Bezirksvertreter über Bezirkslistenvorschläge und 70 Bezirksvertreter über Kreislistenvorschläge zu wählen.

Nach § 10 Absatz 1 Sätze 4 - 9 WO wird die Zahl der über Kreislisten zu wählenden Bezirksvertreter in der Weise bestimmt, dass der prozentuale Anteil der Wahlberechtigten in jedem Wahlkreis an der Gesamtzahl aller Wahlberechtigten im Bereich jeder Bezirksärztekammer ermittelt wird.

Die Bezirksvertreter werden demnach in den Wahlkreisen wie folgt gewählt:

Wahlkreis Ärzteschaft Aalen 2 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Backnang 1 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Bad Mergentheim 2 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Böblingen   4 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Crailsheim 1 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Esslingen 5 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Göppingen   4 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Heidenheim  2 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Heilbronn 7 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Künzelsau 1 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Leonberg 2 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Ludwigsburg 7 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Nürtingen 3 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Öhringen 1 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Schwäbisch Gmünd            2 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Schwäbisch Hall 2 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Stuttgart 19 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Tauberbischofsheim 1 Bezirksvertreter
Wahlkreis Ärzteschaft Waiblingen 4 Bezirksvertreter

Wahlvorschläge für die in den Wahlkreisen und im Wahlbezirk zu wählenden Bezirksvertreter sind beim Bezirkswahlleiter der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart, bis spätestens

Donnerstag, 02. Oktober 2014

einzureichen. Wahlvorschläge, die nicht bis zum Ablauf dieses Tages (24.00 Uhr) beim Bezirkswahlleiter eingehen, müssen als verspätet zurückgewiesen werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge ergeben sich aus § 15 der Wahlordnung.

Unvollständige oder unrichtige Wahlvorschläge können nach § 16 der Wahlordnung zurückgewiesen werden.



Gerhard Harriehausen
Bezirkswahlleiter


letzte Änderung am 15.04.2014