kammerwahlen2014

Neuwahl der Mitglieder der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg 2014

Der Bezirkswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 03.04.2014 die Zahl der zu wählenden Mitglieder und Ersatzpersonen in den einzelnen Wahlkreisen und im Wahlbezirk festgestellt.

Bei 11.076 wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzten (Stichtag: 01.04.2014) sind von den insgesamt 65 Vertretern 43 Mitglieder über die neun Kreislisten zu wählen. Ihre Zahl verteilt sich auf die Wahlkreise wie folgt:

Wahlkreis wahlberecht.
Ärztinnen/Ärzte

Vertreter

Alb-Donau

545

2

Biberach

779

3

Bodensee

1.091

4

Ravensburg

1.680

7

Reutlingen

1.183

5

Sigmaringen

534

2

Tübingen

2.522

10

Ulm

2.171

8

Zollernalb

571

2

Über die Bezirksliste sind 22 Mitglieder zu wählen.

Die Wahlen werden aufgrund von Wahlvorschlägen durchgeführt. Ein Wahlvorschlag muss mehr Bewerber enthalten, als Bezirksvertreter im jeweiligen Wahlkreis bzw. im Wahlbezirk zu wählen sind. Die Zahl der Bewerber darf das Doppelte der jeweils zu Wählenden nicht überschreiten. Die Kreiswahlvorschläge dürfen nur Bewerber enthalten, die in dem betreffenden Wahlkreis wählbar sind. Dasselbe gilt entsprechend für die Bezirkswahlvorschläge. Ein Bewerber darf jeweils nur auf einem Kreiswahlvorschlag und nur auf einem Bezirkswahlvorschlag benannt sein.

Ein Wahlvorschlag soll ein Kennwort erhalten und ihm müssen Erklärungen der Bewerber beigefügt sein, dass sie der Aufnahme in diesen Wahlvorschlag zustimmen.

Wahlvorschläge müssen dem Bezirkswahlleiter bis zum Ablauf des vorletzten Werktages der 40. Kalenderwoche vorgelegt werden. Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlkreise und den Wahlbezirk ist Donnerstag, der 2. Oktober 2014.

Bis spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlkreisen und im Wahlbezirk beim Bezirkswahlleiter, Herrn Dr. iur. Foth, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen, eingereicht sein. Wahlvorschläge, die erst am Freitag, dem 03.10.2014, oder später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden!

Dr. iur. Foth
Bezirkswahlleiter

letzte Änderung am 14.04.2014