kammerwahlen2014

Bekanntmachung des Bezirkswahlleiters für den Bereich der Bezirksärztekammer Südbaden

Der Bezirkswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2014 die Zahl der zu wählenden Bezirksvertreter in den einzelnen Wahlkreisen und im Wahlbezirk ge-mäß § 10 der Wahlordnung (WO) festgestellt. Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WO wird für je 170 im Wahlbezirk Wahlberechtigte ein Vertreter gewählt. Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WO wird ein Drittel der Vertreter über Bezirkslisten und zwei Drittel der Vertreter über Kreislisten gewählt. Bei 13.094 wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzten (Stichtag: 01.04.2014) sind von den insgesamt 77 Bezirksvertretern 51 Bezirksvertreter in den zehn Wahlkreisen zu wählen. Ihre Zahl verteilt sich auf die Wahlkreise wie folgt:

Wahlkreise Wahlberechtigte

Bezirksvertreter

Breisgau-Hochschwarzwald 1.512

6

Emmendingen 739

3

Freiburg 3.568

14

Konstanz 1.671

6

Lörrach 932

4

Ortenaukreis 2.003

8

Rottweil 481

2

Schwarzwald-Baar-Kreis 1.173

5

Tuttlingen 392

1

Waldshut 623

2

Wahlbezirk Südbaden

Wahlberechtigte           

 Bezirksvertreter

 

13.094

26


Für die Wahlvorschläge ergibt sich gemäß § 15 Abs. 5 der Wahlordnung für die Anzahl der Bewerber daraus folgendes:

Wahlkreise

Anzahl der Wahlbewerber

Breisgau-Hochschwarzwald

7-12

Emmendingen

4-6

Freiburg

15-28

Konstanz

7-12

Lörrach

5-8

Ortenaukreis

9-16

Rottweil

3-4

Schwarzwald-Baar-Kreis

6-10

Tuttlingen

2

Waldshut

3-4

Wahlbezirk Südbaden

Anzahl der Wahlbewerber

 

27-52


Wahlvorschläge für die Wahl der Bezirksvertreter in den Wahlkreisen und im Wahlbezirk müssen dem Bezirkswahlleiter (im Original, als Telefax: 0761/892868, als Fotokopie oder als E-Mail) bis zum Ablauf des vorletzten Werktages der 40. Kalenderwoche, somit bis spätestens Donnerstag, den 02. Oktober 2014 - 24.00 Uhr -, vorgelegt werden. Die Wahlvorschläge für die Wahlkreise und den Wahlbezirk sind beim Bezirkswahlleiter, Dr. jur. Ungewitter, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, einzureichen. Wahlvorschläge, die erst danach eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Inhalt und Form der Wahlvorschläge ergeben sich aus § 15 WO. Den Wahlvorschlägen müssen Erklärungen der Bewerber (im Original, als Telefax: 0761/892868, als Fotokopie oder als E-Mail) beigefügt sein, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen.

Ein Wahlvorschlag ist zuzulassen, wenn er bis zum Ablauf der Einreichungsfrist den Anforderungen dieser Wahlordnung entspricht (§ 16 WO).

Die Wahl der Bezirksvertreter findet ab dem Tag der Versendung der Wahlunterlagen im November 2014 statt. Die Wahlfrist ist gewahrt, wenn der Stimmbrief spätestens am letzten Tag der Frist zur Ausübung des Wahlrechts am Freitag, den 28.11.2014 - 24.00 Uhr - dem Bezirkswahlleiter zugegangen ist.

Die Wahlunterlagen werden jedem Wahlberechtigten zugesandt.

Dr. jur. Ungewitter
Bezirkswahlleiter


letzte Änderung am 06.05.2014